AM

  • ab 16 Jahren
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Hubraum max. 50 ccm und max 45 km/h

A1

  • ab 16 Jahren
  • Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, Hubraum mehr als 50 ccm oder mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 kW

A2

  • ab 18 Jahren
  • Krafträder (auch mit Beiwagen), Motorleistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • ab 20 Jahren
  • für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
  • ab 21 Jahren
  • für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

A

  • ab 24 Jahren für Krafträder bei direktem Zugang
  • Krafträder ( auch mit Beiwagen), Hubraum mehr als 50 ccm oder mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, Leistung mehr als 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, Hubraum mehr als 50 ccm oder mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW

B

  • ab 18 Jahren (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Kraftfahrzeuge (ausgen. Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A), zGm max. 3500 kg, Beförderung von max. acht Personen, auch mit Anhänger zGm bis max. 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGm der Kombination max. 3500 kg, schließt Klassen AM und L ein.

BE

  • ab 18 Jahren (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM max. 3500 kg

B96

  • ab 18 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, aber max. 4250 kg beträgt.

C1

  • ab 18 Jahren
  • LKW über 3,5 t bis max. 7,5 t und Anhänger bis max. 750 kg

C1E

  • ab 18 Jahren
    LKW über 3,5 t bis max. 7,5 t und Anhänger bis max. 12 t


C

  • ab 21 Jahren
  • LKW über 3,5 t und Anhänger bis max. 750 kg

CE

  • ab 21 Jahren

  • LKW über 3,5 t mit Anhänger, Last- und Sattelzüge


T

  • ab 16 Jahren
  • Zugmaschine mit mehr als 32 km/h bis 60 km/h auch mit Anhänger

L

  • ab 16 Jahren
  • Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft bestimmt und eingesetzt max. 40 km/h
  • Kombination mit Anhänger, max 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderzeug